Rechtsanwaltskanzlei für Zivilrecht in Augsburg

Fachgebiete in der Anwaltskanzlei Martina Hartig-Kißling Augsburg

Familienrecht

Immer mehr Menschen werden im Laufe ihres Lebens mit dem Familienrecht konfrontiert. Wenn Sie oder Ihr Partner sich trennen möchten, ist es wichtig, rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen, um sich über die mit der Trennung und Scheidung zusammenhängenden Folgen juristisch beraten zu lassen. Aber auch wenn Sie in intakter Ehe leben oder zu heiraten beabsichtigen, ist es sinnvoll, mögliche Trennungsfolgen in einem Ehevertrag zu regeln und so langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen und die Zerschlagung von Vermögenswerten zu vermeiden. Dies gilt insbesondere, wenn zu dem Vermögen kleine und mittelständische Familienunternehmen gehören. Ich berate und vertrete Sie u.a. in folgenden Bereichen:

  • Trennung und Scheidung
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Trennungsvereinbarungen
  • Unterhalt
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Gewaltschutz
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Mietrecht

Das Mietverhältnis läuft nicht immer reibungslos. Was im Mietvertrag steht, ist nicht immer wirksam. Nicht immer kommen Mieter oder Vermieter ihren Pflichten nach. Bei Problemen sollten sie sich rechtzeitig beraten lassen und Ihre Rechte, notfalls vor Gericht, durchsetzen. Ich berate und vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter im gesamten Bereich des Wohnungsmietrechts und des Gewerbemietrechts sowie im Wohnungseigentumsrecht, z.B.:

  • Mietvertragsgestaltung
  • Kündigung
  • Räumungsklage
  • Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Vertragsrecht

Sobald Sie etwas kaufen, eine Bestellung aufgeben, etwas reparieren lassen, eine Reise machen, ein Darlehen aufnehmen, haben Sie einen Vertrag geschlossen. Ich berate und vertrete Sie insbesondere bei Kaufverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen, Maklerverträgen, Reiseverträgen und Darlehensverträgen z.B.:

  • Vertragsgestaltung
  • Forderungseinzug
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerruf von Verträgen
  • Anfechtung von Verträgen
  • Mängelhaftung und Gewährleistung
  • Schadensersatz
  • Verjährung

Haftungs- und Schadensersatzrecht

Hierzu zählen z.B. Ihre Ansprüche bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Eigentum oder Persönlichkeitsrechten. Insbesondere vertrete ich Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen bei einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschäden.

  • Schadensersatzansprüche
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Unterlassungsansprüche
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unfallregulierung